Sie haben Ihre Weiterbildung in Intensivpflege in einem Land der europäischen Union (EU) oder in einem Land ausserhalb der EU erworben. In der Europäischen Richtlinie 2005/ 36/ EG zur Anerkennung der in einem Mitgliedstaat der EU erworbenen pflegerischen Weiterbildung ist der eidgenössische Abschluss „Diplomierte Expertin/Experte Intensivpflege NDS HF“ nicht aufgeführt. Daher kann der eidgenössische Titel „Dipl. Expertin/ Dipl. Experte Intensivpflege NDS HF“ nicht erteilt werden.
Es besteht die Möglichkeit, entweder (1) den eidgenössischen Expertentitel NDS HF zu erwerben oder (2) die Bestätigung, dass eine intensivpflegerische Weiterbildung vergleichbar mit der Weiterbildung in der Schweiz erfolgte. Diese Bestätigung der intensivmedizinischen Weiterbildung entspricht nicht dem eidgenössischen Titel „Dipl. Expertin/ Dipl. Experte Intensivpflege NDS HF“.